Hinweis: Zum Anlegen oder Ändern von Seiten ist ein Benutzerkonto mit einer überprüften E-Mail-Adresse notwendig.

Vizekönigreich: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MIDGARD-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Posbi (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(3 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Ein Vizekönigreich wird durch einen Vizekönig (oder eine Vizekönigin) regiert. Der Vizekönig vertritt den Monarchen, "...wenn dieser nicht in der Lage ist, seine Pflichten wahrzunehmen. Gründe dafür können beispielsweise sein Ableben, Gefangennahme oder Krankheit sein."
[[Bild:Eigenkreation.gif|right|30px|]]


(zitiert von der Wikipedia. Artikel "Vizekönig".  http://de.wikipedia.org )
Ein Vizekönigreich wird durch einen Vizekönig (oder Vizekönigin) regiert. Der Vizekönig vertritt den Monarchen, der aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage ist zu regieren.


Auf Midgard gibt es Vizekönige in den [[Küstenstaaten]]. Sie sind nominell Stellvertreter des [[Seekönigs]]s zu [[Valian]], herrschen de facto aber eigenständig und sehen sich selbst als Verbündete [[Valian]]s und weniger als Vasallen des [[Seekönig]]s an.
Auf Midgard gibt es Vizekönige in den [[Küstenstaaten]]. Sie sind nominell Stellvertreter des [[Seekönig]]s zu [[Valian]], herrschen de facto aber eigenständig und sehen sich selbst als Verbündete Valians und weniger als Vasallen des Seekönigs an.
 
=={{QuV}}==
* {{Wikipedia|Vizekönig|Vizekönig|de}}
 
[[Kategorie:Eigenkreation]]

Aktuelle Version vom 22. Februar 2008, 10:15 Uhr

Ein Vizekönigreich wird durch einen Vizekönig (oder Vizekönigin) regiert. Der Vizekönig vertritt den Monarchen, der aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage ist zu regieren.

Auf Midgard gibt es Vizekönige in den Küstenstaaten. Sie sind nominell Stellvertreter des Seekönigs zu Valian, herrschen de facto aber eigenständig und sehen sich selbst als Verbündete Valians und weniger als Vasallen des Seekönigs an.

Quellen und Verweise