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Adliger: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein [[Adliger]] macht die Rechtsprechung und verwaltet sein Land und seinen Besitz. Meist jedoch beschäftigen Adlige einen [[Verwalter]], der ihnen die Verwaltungsarbeiten abnimmt.
 
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[[Kategorie:Beruf]]
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Aktuelle Version vom 7. August 2008, 20:15 Uhr

Ein Adliger macht die Rechtsprechung und verwaltet sein Land und seinen Besitz. Meist jedoch beschäftigen Adlige einen Verwalter, der ihnen die Verwaltungsarbeiten abnimmt.

Quellen und Verweise