Publikation:Myrkgard - die düstere Schwesterwelt/Vereintes Königreich von Clanngadarn: Unterschied zwischen den Versionen

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Clanngadarn bildet das Kernland des Hochkönigs der Twyneddin, dessen geeintes Reich auf Myrkgard auch Fuardain und den Westen Ywerddons umfaßt. Dieses Gebiet unterscheidet sich nur unwesentlich von seinem Gegenstück auf Ljosgard: Zu rauh und barbarisch sind das Land und seine Bewohner für den Geschmack der valianischen Herren. Sie begnügen sich bislang damit, ihre Grenzen gegen die Twyneddin zu sichern.
'''Glaube:''' offizielles Staatspantheon um den Lichtbringer Plenydd (H), seine Kinder Baith (wT) und Bress (T), seine Schwester Dwiannon (wF) und seinen verfluchten Halbbruder Drais (C, Th); in den Götterkriegen konnte Drais Baith und Dwiannon vergewaltigen, woraus schreckliche Geisterwesen und Ungeheuer entstanden - zahlreiche Untergrundkulte - in der Oberschicht druidischer Glaube.


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Aktuelle Version vom 4. März 2018, 11:48 Uhr

Vereintes Königreich von Clanngadarn
Myrkgard-Kapitel
Magazin: Myrkgard - die düstere Schwesterwelt
Autoren: Michael Bloch, Daniel Fischer
Seitenzahl: 9
Erscheinungsdatum: 2003-11-00November 2003

In diesem Kapitel wird das Land Clanngadarn auf der Parallelwelt Myrkgard beschrieben.

Clanngadarn bildet das Kernland des Hochkönigs der Twyneddin, dessen geeintes Reich auf Myrkgard auch Fuardain und den Westen Ywerddons umfaßt. Dieses Gebiet unterscheidet sich nur unwesentlich von seinem Gegenstück auf Ljosgard: Zu rauh und barbarisch sind das Land und seine Bewohner für den Geschmack der valianischen Herren. Sie begnügen sich bislang damit, ihre Grenzen gegen die Twyneddin zu sichern.


Glaube: offizielles Staatspantheon um den Lichtbringer Plenydd (H), seine Kinder Baith (wT) und Bress (T), seine Schwester Dwiannon (wF) und seinen verfluchten Halbbruder Drais (C, Th); in den Götterkriegen konnte Drais Baith und Dwiannon vergewaltigen, woraus schreckliche Geisterwesen und Ungeheuer entstanden - zahlreiche Untergrundkulte - in der Oberschicht druidischer Glaube.

Quellen und Verweise