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Vizekönigreich: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Juli 2005, 16:20 Uhr
Ein Vizekönigreich wird durch einen Vizekönig (oder eine Vizekönigin) regiert. Der Vizekönig vertritt den Monarchen, "...wenn dieser nicht in der Lage ist, seine Pflichten wahrzunehmen. Gründe dafür können beispielsweise sein Ableben, Gefangennahme oder Krankheit sein."
(zitiert von der Wikipedia. Artikel "Vizekönig". http://de.wikipedia.org )