Adliger: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein [[Adliger]] macht die Rechtsprechung und Verwaltet sein Land und seinen Besitz. Meist jedoch beschäftigen Adlige einen [[Verwalter]], der ihnen die Verwaltungsarbeiten abnimmt.
Ein [[Adliger]] macht die Rechtsprechung und verwaltet sein Land und seinen Besitz. Meist jedoch beschäftigen Adlige einen [[Verwalter]], der ihnen die Verwaltungsarbeiten abnimmt.
 
=={{QuV}}==
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* [[Gildenbrief Sammelband 1]]
* [[Gildenbrief Sammelband 1]]
[[Kategorie:Beruf]]
[[Kategorie:Beruf]]

Version vom 1. Oktober 2006, 14:05 Uhr

Ein Adliger macht die Rechtsprechung und verwaltet sein Land und seinen Besitz. Meist jedoch beschäftigen Adlige einen Verwalter, der ihnen die Verwaltungsarbeiten abnimmt.

Quellen und Verweise