Zauber:Dinge rufen: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Publikation:Hexenzauber & Druidenkraft|Hexenzauber & Druidenkraft]], Seite 87
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* [[Publikation:Gildenbrief 24|Gildenbrief 24]], Seite 20


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Aktuelle Version vom 20. Dezember 2008, 12:09 Uhr

Mit dem Zauber Dinge rufen kann der Zauberer einen vorher vorbereiteten Gegenstand aus seinem persönlichen Besitz mit einem Fingerschnippen in seiner Hand erscheinen lassen. Es kann nur jeweils ein Gegenstand entsprechend vorbereitet werden und natürlich muss es dem Zauberer möglich sein den Gegenstand auch tatsächlich in seiner Hand zu halten.

Quellen und Verweise