Zauber:Geas: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Literatur ===
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* [[Publikation:Midgard 5 (Das Arkanum - Ergänzungen)|Das Arkanum (M5) - Ergänzungen]], Seite 21f
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===Literatur===
* [[Publikation:Das Arkanum|Das Arkanum]], Seite 124
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* [[Publikation:Midgard 3 (Welt der Abenteuer)|Midgard 3 (Welt der Abenteuer)]], Seite 39f
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Aktuelle Version vom 1. März 2016, 23:59 Uhr

Beherrschen » Holz Luft

Mit dem Zauber Geas kann der Zauberer seinem Opfer ein Gebot oder ein Verbot auferlegen. Das Opfer muss über eine Seele verfügen, das Geas wirkt auch nicht bei niederen Untoten. Das Geas muss sich in 7×3 Wörtern ausdrücken lassen und muss vom Opfer genau befolgt werden, will es nicht unter schwerwiegenden Folgen leiden, die bis zum Tod führen können. Das Geas ist mit der erfolgreichen Erfüllung eines Auftrags beendet, bei einem Verbot wirkt es jedoch lebenslang. Ansonsten kann das Geas nur vom Zauberer in Anwesenheit des Opfers zurückgenommen werden, mittels Bannen von Zauberwerk kann das Geas aufgrund seiner Dweomer-Eigenschaft nicht entfernt werden, wenn es von einem Druiden oder Heiler auferlegt wurde. Allerdings kann ein Barde mit einem Lied des Vergessens kurz nachdem das Geas auferlegt wurde dem Opfer die Erinnerung daran nehmen und so das Geas wirkungslos machen.

Quellen und Verweise

Literatur

Weblinks