Zauber:Herbeizwingen: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch die [[Zauber]] [[Zauber:Herbeizwingen|Herbeizwingen]] kann der [[Zauberer]] eine bestimmte Person oder Wesen von der [[Welt]] [[Midgard]] beschwören. Dazu muss der Zauberer über etwas Körpersubstanz seines Opfers oder über einen Gegenstand, zu dem das Opfer eine enge persönliche Verbindung aufgebaut hat, verfügen. Das Opfer muss dabei über eine [[Seele]] verfügen, somit können auch gewisse [[Untote]] und [[Geisterwesen]] herbeigezwungen werden.
Durch die [[Zauber]] [[Zauber:Herbeizwingen|Herbeizwingen]] kann der [[Zauberer]] eine bestimmte Person oder Wesen von der [[Welt]] [[Midgard]] beschwören. Dazu muss der Zauberer über etwas Körpersubstanz seines Opfers oder über einen Gegenstand, zu dem das Opfer eine enge persönliche Verbindung aufgebaut hat, verfügen. Das Opfer muss dabei über eine [[Seele]] verfügen, somit können auch gewisse [[Untote]] und [[Geisterwesen]] herbeigezwungen werden. Der Zauber kann aus dem ersten Band des [[Daimonomikon]] gelernt werden.


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Aktuelle Version vom 25. Mai 2009, 09:40 Uhr

Verändern » Magan Metall
Beherrschen » Magan Wasser

Durch die Zauber Herbeizwingen kann der Zauberer eine bestimmte Person oder Wesen von der Welt Midgard beschwören. Dazu muss der Zauberer über etwas Körpersubstanz seines Opfers oder über einen Gegenstand, zu dem das Opfer eine enge persönliche Verbindung aufgebaut hat, verfügen. Das Opfer muss dabei über eine Seele verfügen, somit können auch gewisse Untote und Geisterwesen herbeigezwungen werden. Der Zauber kann aus dem ersten Band des Daimonomikon gelernt werden.

Quellen und Verweise